
Unsere Vereinssatzung
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Name des Vereins lautet: Amizade.
- Er hat seinen Sitz in Chemnitz. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz e.V.
- Das Geschäftsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
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§ 2 Vereinszweck
- Zweck des Vereins ist es, Interessierten die Möglichkeit zum Erlernen der portugiesischen Sprache und zur Konversation in dieser Sprache zu bieten. Weiterhin soll der Verein einen Rahmen für die Beschäftigung mit der Kultur portugiesischsprachiger Völker bieten und Kontakte zwischen deutschen und portugiesischen Muttersprachlern fördern.
- Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- das Anbieten von Kursen zum Erlernen der portugiesischen Sprache sowie zur Vertiefung und Festigung vorhandener Kenntnisse in dieser Sprache,
- die Durchführung regelmäßiger Gesprächsrunden in portugiesischer Sprache,
- die Organisation öffentlicher Veranstaltungen zu Geschichte, Kultur und Politik portugiesisch-sprachiger Länder (Vorträge, Konzerte, Ausstellungen o.ä.).
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§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein verfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß § 2 der Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel des Vereins sind ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken zu verwenden. Vereinsmitglieder oder Dritte erhalten keine Gewinnanteile.
- Niemand darf durch Vereinsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung erfolgt keine Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.
- Eine Änderung des Vereinszwecks darf nur innerhalb des in § 3 (1) gegebenen Rahmens erfolgen.
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§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die sich bereit erklären, den Vereinszweck aktiv oder materiell zu unterstützen.
- Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstands erworben. Der Antrag soll bei natürlichen Personen den Namen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift, bei juristischen Personen Firma und Sitz enthalten.
- Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
- Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen.
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§ 5 Ende der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspersönlichkeit. Der Austritt eines Mitglieds ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands.
- Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat, die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt oder trotz zweimaliger Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung erfolgen.
- Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur Mitgliederversammlung, die auf den Ausschluss folgt, ruhen die weiteren Rechte und Pflichten des Mitglieds.
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§ 6 Organe des Vereins
- Die Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand.
- Die Organe des Vereins sind
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§ 7 Mitgliederversammlung
- In der Mitgliederversammlung haben alle Vereinsmitglieder eine Stimme.
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Ladungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Auf schriftliches Verlangen von mindestens 20 % aller Vereinsmitglieder hat der Vorstand binnen 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder müssen die gewünschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
- Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.
- Beschlüsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handzeichen mit Stimmenmehrheit getroffen.
- Über den Ablauf und die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Vereinsvorsitzenden zu unterschreiben.
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§ 8 Satzungsänderungen
- Zu Satzungsänderungen sind abweichend von §7(4) zwei Drittel der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich.
- Beschlüsse über die Auflösung des Vereins erfordern eine Vierfünftel-Mehrheit auf der Mitgliederversammlung. In beiden Fällen müssen mehr als die Hälfte der Vereinsmitglieder zustimmen.
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§ 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Organ. Sie ist grundsätzlich für alle Aufgabe zuständig, sofern diese nicht durch die Satzung einem anderen Organ übertragen wurden.
- Die Mitgliederversammlung bestellt aus der Reihe der Mitglieder den Vorstand. Bestellt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Die Abstimmung zur Bestellung der Vorstandsmitglieder findet geheim mit Stimmzetteln statt. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung kann die Abstimmung auch offen durch Handzeichen erfolgen.
- Die Mitgliederversammlung kann die Bestellung von Vorstandsmitgliedern aus wichtigem Grund widerrufen. Hierzu ist abweichend von (2) die Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich.
- Die Mitgliederversammlung nimmt den jährlich vorzulegenden Geschäftsbericht des Vorstands entgegen und entscheidet über die Entlastung des Vorstands.
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§ 10 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus mindesten 3 Personen: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r und Kassenführer/in. Bei Bedarf kann die Zahl der Vorstandsmitglieder erhöht werden. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Die Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis sie wiedergewählt bzw. Nachfolger bestellt worden sind.
- Der Vorstand beschließt über alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter/in vertreten, wobei jeder allein vertretungsberechtigt ist.
- Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
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§ 11 Vereinsfinanzierung
- Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch
- Mitgliedsbeiträge,
- Spenden,
- Zuschüsse öffentlicher Stellen,
- Eintrittsgeldern öffentlicher Veranstaltungen.
- Die Mitgliedsbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die dieses ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Für die künftige Verwendung des Vereinsvermögens ist die Zustimmung des Finanzamts einzuholen.
- Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins werden beschafft durch
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§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Chemnitz, 30. August 2004
Unterschriften:
Eckstein, Barbara
Eckstein, Ulrich
Friedrich, Anja
Morgenstern, Nicole
Otto, Beate
Pilz, Michael
Schwarzenberg, Tabea
Eckstein, Barbara
Eckstein, Ulrich
Friedrich, Anja
Morgenstern, Nicole
Otto, Beate
Pilz, Michael
Schwarzenberg, Tabea